„Bestands-Immobilie“

Wer mit dem Erwerb einer Immobilie auch das kulturelle Erbe pflegen möchte, dem empfehlen wir eine Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie. Doch gerade bei diesem Immobilien-Typ ist kompetente und konsequente Beratung auf Basis von umfassendem Marktverständnis und fundiertem Fachwissen besonders wichtig. Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie von dem dreifachen Vorteil aus Sicherheit, Rendite und Wertsteigerung profitieren können.

Lagebeurteilung
In der Immobilienwirtschaft gibt es den Grundsatz, dass drei Dinge am wichtigsten sind: Lage, Lage und nochmals Lage. Dies bedeutet lediglich, dass die Lage das wichtigste Entscheidungsmerkmal Ihrer Kaufüberlegung sein sollte. Dazu gehört auch die Überlegung des Standortes und der Infrastruktur. Auch Ihr Alter und Ihre familiäre Situation sind ausschlaggebend für den Erwerb Ihrer Immobilie.

Immobilie besichtigen und einen Fachmann hinzuziehen

Bevor Sie die Immobilie kaufen wollen, sollten Sie sich diese auf jeden Fall vorher genau ansehen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie die Immobilie nur als Kapitalanlage kaufen und anschließend vermieten wollen. Auch wenn Sie zum Beispiel durch Ihren Beruf zeitlich sehr angespannt sind, sollten Sie sich diese Zeit nehmen. Unsere Immobilienexperten unterstützen Sie bei dieser Besichtigung.

Finanzierung und Investitionskosten

Unsere Immobilienexperten haben im Vorfeld den Preis und die Werthaltigkeit der Immobilie überprüft und erstellen für Sie das optimale Finanzierungskonzept, das genau Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.

Kein Zeitdruck
Wenn Ihnen der Verkäufer oder Makler empfiehlt, sich sofort zu entscheiden, weil das Objekt besonders günstig ist, ist allergrößte Vorsicht geboten. Es gilt der Grundsatz, dass Sie mindestens noch eine Nacht darüber schlafen sollten. Riskieren Sie lieber, dass das Objekt weg ist, anstatt zu schnell gehandelt zu haben. Ein seriöser Verkäufer und Makler hat Verständnis dafür.

Prüfung der Unterlagen
Viele glauben, der Notar prüft bei der Beurkundung alles. Dies ist ein Irrglaube, da der Notar nur das prüfen kann, was ihm vorliegt. Er weist nur auf offensichtliche Fehler und Unstimmigkeiten von sich aus hin. Er kennt oft auch die Immobilie nicht. Aus diesem Grund prüfen unsere Immobilienexperten den Grundbuchauszug und den Grundsteuerbescheid, den Energieausweis, die letzte Wohngeldabrechnung, den Wirtschaftsplan, die Teilungserklärung, die Höhe der Instandhaltungsrücklage sowie mindestens die letzten beiden Versammlungsprotokolle der Eigentümerversammlung.

Aufgrund Ihrer individuellen Situation beraten wir Sie gerne über die vielen Vorteile einer Bestands-Immobilie.