„Absicherung der Arbeitskraft“
Alternatives
Mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ wird im Allgemeinen eine privat wirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit niedrigen Leistungen. Für alle anderen gilt heute ein sehr begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser stets nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei das begriffliche Vorliegen von Berufsunfähigkeit (nach Definition der Versicherungsprivatwirtschaft) oft nicht hinreicht.
Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit niedrigen Leistungen. Für alle anderen gilt heute ein sehr begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit. Für gesetzlich Rentenversicherte ermittelt sich dieser stets nach dem Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei das begriffliche Vorliegen von Berufsunfähigkeit (nach Definition der Versicherungsprivatwirtschaft) oft nicht hinreicht.
Selbst gut ausgebildete Arbeitnehmer beziehungsweise Hochqualifizierte können dabei auf einfache Hilfstätigkeiten verwiesen werden, hierbei unberücksichtigt bleibt die Tatsache, ob sie in eine derartige Tätigkeit überhaupt vermittelbar sind. Gerade aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, dass sich Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung zulegen.
Es gibt 63 Versicherungsunternehmen die unterschiedlich ausgestalteten Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit anbieten.
Um Ihre bedarfsgerechte Berufsunfähigkeitsversicherung zu identifizieren, ist eine ausführliche Bestandsaufnahme Ihrer Tätigkeit erforderlich, um Ihnen ein auf Ihre Person abgestimmtes qualifiziertes Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu unterbreiten.
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